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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Die Gemeinde Hollstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.


Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Hollstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 05.05.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 05.05.2022)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 12.04.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 04.11.2021)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 04.06.2021)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 01.06.2021)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (08.10.2020)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (08.10.2020)
 


Veröffentlichung vom 05.05.2022

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief der Gemeinde Hollstadt

 

Hollstadt, den 05.05.2022


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 05.05.2022

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Hollstadt und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Hollstadt und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 28.04.2022 unterzeichnet.


Hinten (stehend) von links: Dr. Jörg Geier (Landkreis Rhön-Grabfeld, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung), Günther Pichlmaier (Corwese GmbH)
Vorne (sitzend) von links: Georg Menninger (Bürgermeister der Gemeinde Hollstadt), Christian Kolodziej (Key Account Manager, Deutsche Telekom Technik GmbH)
Foto: Kerstin Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Hollstadt finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Hollstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Hollstadt, den 05.05.2022


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.04.2022

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 06.04.2022 bei der Gemeinde Hollstadt eingegangen.

 

Hollstadt, den 12.04.2022


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.11.2021

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hollstadt in seiner Sitzung vom 20.10.2021 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Gemeinde Hollstadt beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Hollstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Hollstadt, den 04.11.2021


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.06.2021

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Ausschreibung im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 

Die Gemeinde Hollstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR durch. Da der Vertragswert der Konzession voraussichtlich den derzeit geltenden Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, wird das Vergabeverfahren über das Vergabeportal "tender24" abgewickelt. 


Sämtliche Informationen, Veröffentlichungen und Dokumente zu diesem Vergabeverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://www.tender24.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-179c6799288-327a6dc1c39fd873

 

Hollstadt, den 04.06.2021


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 01.06.2021

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Gemeinde Hollstadt hat im Zeitraum vom 08.10.2020 bis zum 23.11.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Hollstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Hollstadt, den 01.06.2021


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 08.10.2020
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

 

Die Gemeinde Hollstadt gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
 

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 23.11.2020 an folgende Adresse zu richten:
 

Gemeinde Hollstadt
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Georg Menninger
Wetterstraße 4
97618 Heustreu

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Hollstadt, den 08.10.2020


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 08.10.2020

 

Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

 

Die Gemeinde Hollstadt  hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Hollstadt beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

    Barrierefreiheit

    Anschrift
    Gemeinde Hollstadt
    Am Kirchhof 1a
    97618 Hollstadt

    Tel (09773) 483
    Fax


    Öffnungszeiten

     

    Gemeinde Hollstadt
    Verwaltungsgemeinschaft Heustreu

    Wetterstraße 4
    97618 Heustreu

    Tel  09773 / 9122 - 0
    Fax  09773 / 9122 - 19

    Öffnungszeiten

    Montag
       13:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag bis Freitag      8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag    14:00 - 18:00 Uhr