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Ausbau der Breitbandversorgung -
Verfahren 2

 

Die Gemeinde Hollstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Randbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Hollstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.


Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 03.08.2018)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 03.08.2018)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 03.08.2018)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.12.2017)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 12.06.2017)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 12.06.2017)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (06.04.2017)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (06.04.2017)

 


Veröffentlichung vom 03.08.2018

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief der Gemeinde Hollstadt

 

Hollstadt, den 03.08.2018


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 03.08.2018

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Hollstadt und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Hollstadt und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 24.01.2018 unterzeichnet.

 

Von links: Herr 2. Bürgermeister Wolfgang Geisler (Gemeinde Unsleben), Herr Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Georg Menninger (Gemeinde Hollstadt)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Hollstadt finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Hollstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Hollstadt, den 03.08.2018


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 03.08.2018

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung ist am 30.04.2018 bei der Gemeinde Hollstadt eingegangen.

 

Hollstadt, den 03.08.2018


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 13.12.2017
 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Die Gemeinde Hollstadt hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hollstadt in seiner Sitzung vom 14.11.2017 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Hollstadt beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Hollstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Hollstadt, den 13.12.2017


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.06.2017

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Gemeinde Hollstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Hollstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.07.2017, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Hollstadt
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Georg Menninger
Wetterstraße 4
97618 Heustreu


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Hollstadt, den 12.06.2017
 

Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.06.2017

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014


Die Gemeinde Hollstadt hat im Zeitraum vom 06.04.2017 bis zum 15.05.2017 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Hollstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Gemeinde Hollstadt setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Hollstadt, den 12.06.2017
 

Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 06.04.2017
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Hollstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 15.05.2017 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Hollstadt
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Georg Menninger
Wetterstraße 4
97618 Heustreu

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Hollstadt, den 06.04.2017

Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 06.04.2017

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

 

Die Gemeinde Hollstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Rand- und Außenbereiche in Hollstadt festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:

Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.

 

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet X       X     X  

 

Hollstadt, den 06.04.2017
 

Georg Menninger
1. Bürgermeister



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Anschrift
Gemeinde Hollstadt
Am Kirchhof 1a
97618 Hollstadt

Tel (09773) 483
Fax


Öffnungszeiten

 

Gemeinde Hollstadt
Verwaltungsgemeinschaft Heustreu

Wetterstraße 4
97618 Heustreu

Tel  09773 / 9122 - 0
Fax  09773 / 9122 - 19

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