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Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 4

 

Die Gemeinde Hollstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung im Ortsbereich von Wargolshausen signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Hollstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

2. Markterkundung - Bekanntmachung (21.02.2019)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (21.02.2019)

 


Veröffentlichung vom 21.02.2019

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Hollstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 29.03.2019 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Hollstadt
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Georg Menninger
Wetterstraße 4
97618 Heustreu


Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Hollstadt, den 21.02.2019


Georg Menninger
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 21.02.2019
 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung im auszubauenden Ortsbereich


Die Gemeinde Hollstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau im Gemeindeteil Wargolshausen festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Gemeindeteils in der folgenden Karte dargestellt:


Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.


Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet     X     X   X  


Hollstadt, den 21.02.2019


Georg Menninger
1. Bürgermeister



Barrierefreiheit

Anschrift
Gemeinde Hollstadt
Am Kirchhof 1a
97618 Hollstadt

Tel (09773) 483
Fax


Öffnungszeiten

 

Gemeinde Hollstadt
Verwaltungsgemeinschaft Heustreu

Wetterstraße 4
97618 Heustreu

Tel  09773 / 9122 - 0
Fax  09773 / 9122 - 19

Öffnungszeiten

Montag
   13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag      8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag    14:00 - 18:00 Uhr